Rechtshilfefonds depoNIE! Ith e.V.
Der Verein hat sich am 26.01.2021 gegründet und wurde am 10.08.2021 in das Vereinsregister Hannover eingetragen. Wir leisten finanzielle Unterstützung, um nötigenfalls ein gerichtliches Klageverfahren gegen die Errichtung einer Schadstoffdeponie im stillgelegten Steinbruch Bisperode im Naturschutzgebiet Ith führen oder unterstützen zu können.
Wir sind aus der Bürger*innen-Initiative depoNIE! Ith (BI) hervorgegangen. Sie hatte sich am 01.07.2019 gegründet und besteht parallel weiter, da nicht alle Aktivitäten der BI auch den Rechtshilfefonds betreffen. BI und Verein arbeiten in enger Abstimmung miteinander.
2019 wurde bekannt, dass die Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG im stillgelegten Steinbruch Bisperode eine Deponie der Schadstoffklasse 1 planen. In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass dort nur Bauschutt abgelagert werden soll. Das stimmt aber nicht. Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass dort auch schwermetallhaltige Abfälle aus dem Straßenbau, wie kohlenteerhaltige Bitumengemische sowie Böden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, abgelagert werden sollen. Außerdem ist die Deponie gedacht für Abfälle aus industriellen (Müll-) Verbrennungs- und Verarbeitungsanlagen wie Aschen, Filterstäube und Schlacken. Sorge bereitet uns auch der von Radioaktivität freigemessene Abfall aus dem Rückbau des nahe gelegenen Atomkraftwerks Grohnde. Bei der Freigabe werden leicht kontaminierte Abfälle aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes entlassen und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zugeführt. Bundesweit werden diese Art Abfälle auf Deponien der Schadstoffklassen 1+2 eingelagert. Die Schadstoffdeponie im Ith wäre die nächstgelegene dieser Art. Es ist deshalb anzunehmen, dass dort auch freigemessene, niedrig radioaktiv strahlende Abfälle eingelagert werden sollen.
Der Steinbruch liegt im Landschaftsschutzgebiet „Randbereiche des Ith“ und ist umgeben vom Naturschutzgebiet Ith. Letzteres fällt unter die europäische Schutzgebietskulisse Natura 2000. In der näheren Umgebung liegen diverse Trinkwasserschutzgebiete. Aufgrund der hohen Durchlässigkeit des Deckgesteins und zudem gestörter Grundwasserverhältnisse durch den jahrzehntelangen Gesteinsabbau, lässt sich eine Gefährdung des Trinkwassers nicht sicher ausschließen. Wir halten die Errichtung einer Schadstoffdeponie an diesem Standort für unverantwortlich.
Die Mitglieder des Rechtshilfefonds leisten eine einmalige Einlage von mindestens 500,-€. Zusätzlich beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 20,-€. Die Einlagen dienen als Kapitalreserve für ein Klageverfahren. Daneben sammelt der Verein Spenden. Die Vereinsaktivitäten erstrecken sich von regelmäßigen Mitgliederversammlungen, Informationsveranstaltungen und -ständen über Wanderungen bis hin zur Ausrichtung von Benefizkonzerten.
Sollte der Verein sich irgendwann auflösen, erhalten die Mitglieder ihre Einlagen vollständig oder teilweise zurück. Das Vereinsvermögen, das nach Auszahlung der Mitglieder noch übrig ist, kommt gemeinnützigen Naturschutzzwecken rund um den Ith zugute. Der Verein handelt nicht für eigenen Gewinn, seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine finanziellen Vorteile.
Hannover VR 203515